Tag des Bieres

23. April 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Am 23. April feiern wir in Bayern den Tag des Bayerischen Bieres und auf sämtlichen Veranstaltungen zum allseits beliebten Stoff aus Wasser, Hopfen und Malz wird an das Bayerische Reinheitsgebot erinnert, auf das sich der Erfolg der bayerischen Brauereien gründet. 

Prost

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Die Geschichte vom Bierbrauen beginnt zwar schon weit vor dem Jahre 725, aber zu diesem Datum begann in Deutschland offiziell das Bierbrauen, nachdem der heilige Korbinian mit 12 Begleitern das Benediktinerkloster Weihenstephan gründete und dort schon bald mit Wasser, Hopfen und Malz “umanand mischte”. Als ganz offizieller Beginn steht das Jahr 1040 in den Geschichtsbüchern, weil die Stadt Freising dem Kloster Weihenstephan in diesem Jahr erstmals das Brau- und Schankrecht erteilte und somit den Startschuss für die Entwicklung der Braukunst in Deutschland gab. Zumeist war es die Klosterbrauereien, die in einzelnen Regionen Deutschlands mit dem Bierbrauen begannen und die Braukunst weiterentwickelten, so auch in München, wo sich ab 1810 das größte Bierfest der Welt entwickelte. Hier waren die Mönche aus den Orden der Franziskaner und der Augustiner die ersten, die in München mit dem Bierbrauen begannen. Noch heute lebt diese Tradition fort in der Münchner Augustiner Brauerei.

Im Jahr 1372 erließ der bayerische Herzog Stephan II. mit der Hafte die Bayerische Brauverfassung und bereitete damit dem Beginn des industriellen Brauwesen in Bayern den Weg. Was früher nur den Patriziern vorbehalten war, konnte nun jedermann gegen Bezahlung einer Gebühr ausüben: Bierbrauen. Einzige Voraussetzung war nur der Erwerb einer sog. Braugerechtigkeit, die es erlaubte, im eigenen Haus Bier zu brauen.

Und an eben diesem berühmten Datum des 23.04.1516 folgte der Erlaß des Bayerischen Reinheitsgebots durch den Herzog Wilhelm IV. von Bayern, um so die Qualität und den Ruf der bayerischen Biere zu verbessern. Bis dahin war es vereinzelt lebensgefährlich, mal zwischendurch schnell ein Bierchen zu trinken, da man nicht wissen konnte, was der Brauer alles in seinen Sud reingemischt hat. Wacholder, Laserkraut und Lorbeer waren noch harmlose Kräuter. Ochsengalle, Asche und Pech waren schon die übleren Zutaten, die definitiv nicht in ein Bier gehörten. Fortan durften die Bierbrauer nur noch Gerste, Hopfen und Wasser zum Bierbrauen verwenden und hieraus entwickelte sich die berühmteste aller Vorschriften über die Herstellung von Bier, deren Geburtstag wir jedes Jahr am 23. April in Bayern feiern.



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2 Kommentare auf "Tag des Bieres"

  1. Maischpfanne sagt:

    Lustig ist nur, dass man aus Gerste, Hopfen und Wasser nichts hinbekommt, was man heute als Bier verstehen würde. Im Gegenteil ist die Verwendung Gerste (Rohfrucht) sogar beschränkt. Man muss Malz nehmen, was, angesichtes des Aufwandes beim Mälzen, kein kleiner Unterschied ist.
    Und wie wäre es mit Hefe ? Die macht sich zum Brauen auch ganz gut.
    Ferner hat das Bayrische Reinheitsgebot genau bis 1551 gehalten. Von da an durfte schon wieder mit Koriander und Lorbeer gebraut werden. Ab 1616 ließ man zudem Salz, Wacholder und Kümmel zur Bierproduktion zu.
    Prost Mahlzeit !

    • admin sagt:

      Das ist natürlich schon klar, dass aus dem Rohprodukt Gerste kein Bier gemacht wird. Annodazumal war es jedoch schon wichtig, dass das Malz aus Gerste und nicht aus Weizen gemacht wird. Letzteres war für den “normalen” Braumeister verboten. Und die Hefe kannte man damals noch nicht, weil diese Organismen und deren Bedeutung für die Gärung erst von Louis Pasteur (1822–1895) entdeckt wurden. Infolgedessen findet die Hefe auch keine Erwähnung im Bayerischen Reinheitsgebot, das am Tag des Bieres geehrt wird.

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